Information zur Klasse B

in Verbindung mit Schlüsselzahl 196
Fahrzeugart: Leichtkrafträder

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei
denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.

Voraussetzung

  • 25 Jahre
  • Geltungsbereich: innerhalb Deutschland

Geltungsdauer

  • ohne Befristung
  • Vorbesitz erforderlich: Ja, mindestens 5 Jahre Klasse B

Theoretische & praktische Ausbildung

Preise und Gebühren

(Fahrstunde à 45 min)

Behördliche Gebühren

Zur nachträglichen Eintragung der Schlüsselzahl 196 in den Führerschein muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden, daher ist die Verwaltungsgebühr bei der  Verwaltungsbehörde und der Fahrerlaubnisbehörde zu entrichten. Ein Sehtest ist selbst dann nicht erforderlich, wenn der bei den Akten befindliche Sehtest älter als 2 Jahre ist. Da es sich um eine Ausweitung der bestehenden Fahrerlaubnis handelt wird kein Erste-Hilfe-Kurs benötigt.

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)

    SIE HABEN EINE FRAGE?
    Telefon
    +49 (0) 151 418 131 40
    Öffnungszeiten
    Montag: 17:30 - 20:00
    Dienstag: 17:00 - 20:00, 17:30 - 20:00
    Mittwoch: 17:30 - 20:00
    Donnerstag: 17:00 - 20:00
    Freitag: 17:30 - 20:00