Information zur Klasse B

in Verbindung mit Schlüsselzahl 96
Fahrzeugart:
Kombinationen aus Pkw oder leichten Lkw mit Anhänger

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B (Pkw oder leichter Lkw) und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg und einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 4.250 kg.  

Voraussetzung

  • 18 Jahre, beim Begleiteten Fahren 17

Geltungsdauer

  • ohne Befristung
  • Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B

Theoretische & praktische Ausbildung

Preise und Gebühren

(Fahrstunde à 45 min)

Behördliche Gebühren

Zur nachträglichen Eintragung der Schlüsselzahl 96 in den Führerschein muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden, daher ist die Verwaltungsgebühr bei der Verwaltungsbehörde und der Fahrerlaubnisbehörde zu entrichten.
Ein Sehtest ist selbst dann nicht erforderlich, wenn der beiden Akten befindliche Sehtest älter als 2 Jahre ist.

Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen

  • Biometrisches Passbild
  • Sehtest
  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)

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